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Arbeitsunfall auf dem Weg vom Bett zum Schreibtisch

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Das Bundessozialgericht erweitert in seiner Entscheidung aus Dezember 2021 (Urteil vom 08.12.2021- B 2 U 4/21 R) den Unfallversicherungsschutz im Homeoffice: Nach Ansicht des Gerichts ist auch der Weg vom Schlafzimmer zum Schreibtisch ein versicherter Arbeitsweg, wenn der Arbeitnehmer dort sofort mit der Arbeit beginnen wollte.

Was war passiert? Der Arbeitnehmer war auf dem Weg zur Arbeitsaufnahme von seinem Schlafzimmer in das eine Etage tiefergelegene Homeoffice. Üblicherweise beginnt er dort sofort und ohne zu frühstücken zu arbeiten. Auf der Wendeltreppe zwischen den Etagen rutschte er aus und brach sich einen Brustwirbel.

Das Bundessozialgericht wertete diesen Vorgang als Arbeitsunfall. Der Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme war danach als Betriebsweg versichert, auch wenn es sich lediglich um den Weg zwischen Bett und Schreibtisch handelte. Die Begründung:

„Ausnahmsweise ist ein Betriebsweg auch im häuslichen Bereich denkbar, wenn sich Wohnung und Arbeitsstätte im selben Gebäude befinden (Urteil vom 05.07.2016 – B 2 U 5/15 R).

(…) Nach den bindenden Feststellungen des LSG diente das Beschreiten der Treppe allein der Arbeitsaufnahme des Klägers im häuslichen Büro (Homeoffice) in der dritten Etage seiner Wohnung.“

Beweisschwierigkeiten außen vorgelassen, ist das eine positive Nachricht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die dauerhaft Homeoffice nutzen wollen.

 

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