Im Beitrag „Tarifkonflikt mit Folgen – Warnstreiks bei Bussen und Bahnen: Was Pendler wissen müssen“ vom 25. Februar 2026 berichtet die Süddeutsche Zeitung über die aktuellen Warnstreiks im nordrhein-westfälischen Nahverkehr. In diesem Zusammenhang wird Rechtsanwalt Lentzsch zitiert.
Wer trägt das Risiko, wenn der Arbeitsweg streikbedingt ausfällt?
Rechtsanwalt Lentzsch stellt klar, dass grundsätzlich der Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko trägt. Das bedeutet: Beschäftigte müssen dafür Sorge tragen, „zur rechten Zeit am rechten Ort“ zu erscheinen – auch dann, wenn der öffentliche Nahverkehr streikbedingt weitgehend stillsteht.
Anders kann die Lage nur bei unvorhersehbaren Ereignissen sein, etwa bei plötzlichen Straßensperrungen oder außergewöhnlichen Notfällen. Ein angekündigter Warnstreik hingegen ist vorhersehbar. Arbeitnehmer sind daher verpflichtet, sich frühzeitig um zumutbare Alternativen zu bemühen – beispielsweise durch:
- die Nutzung von Regionalzügen oder S-Bahnen
- die Bildung von Fahrgemeinschaften
- die Nutzung von Fahrrad oder anderen Verkehrsmitteln
- rechtzeitige Abstimmung mit dem Arbeitgeber
Wann ist ein Fernbleiben von der Arbeit zulässig?
Nach der Einschätzung von Rechtsanwalt Lentzsch kann ein Fernbleiben von der Arbeit gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer nachweislich alles Zumutbare unternommen hat und dennoch objektiv keine realistische Möglichkeit bestand, den Arbeitsplatz zu erreichen. Eine darauf gestützte Abmahnung wäre in einem solchen Fall rechtswidrig.
Gleichzeitig empfiehlt er, frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um gemeinsam praktikable Lösungen zu finden – etwa durch flexible Arbeitszeiten oder mobiles Arbeiten, sofern betrieblich möglich.
Die Zitierung in der Süddeutschen Zeitung unterstreicht die arbeitsrechtliche Expertise von LKS Rechtsanwälte. Unsere Kanzlei berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in sämtlichen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Bei Fragen zu arbeitsrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit Streiks, Wegerisiko oder Abmahnungen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Den vollständigen Beitrag in der Süddeutschen Zeitung finden Sie hier.



