Nach der Pressemitteilung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25.01.2023 steht einem Schiedsrichter eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung zu, wenn er aufgrund des Erreichens der Altersgrenze von 47 Jahren nicht mehr in die Schiedsrichterliste des Deutschen Fußballbundes (DFB) aufgenommen worden ist.
Der Schiedsrichter Manuel Gräfe war seit vielen Jahren im Auftrag des DFB tätig. Seit 2004 leitete er Spiele der ersten Bundesliga. Nachdem er 47 Jahre alt geworden war, nahm ihn der DFB ab der Saison 2021/2022 nicht mehr in seine Schiedsrichterliste auf. Obwohl Gräfe gerne noch weiter gepfiffen hätte, musste er seine Bundesliga-Karriere nach 289 Einsätzen beenden. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat der Kläger von dem DFB eine Entschädigung wegen Altersdiskriminierung und den potentiellen Verdienstausfall für die Saison 2021/2022 verlangt sowie die Feststellung, dass der DFB auch künftige Schäden (z.B. Verdienstausfall) zu ersetzen habe.
Entschädigung zugesprochen
Die 16. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat Herrn Gräfe eine Entschädigung in Höhe von 48.500 Euro wegen einer Diskriminierung aufgrund seines Alters nach dem sog. Antidiskriminierungsgesetz zugesprochen. Für diesen Entschädigungsanspruch sei es ausreichend, wenn das Alter mitursächlich für die Beendigung der Schiedsrichterlaufbahn war.
„Warum gerade das Alter von 47 Jahren für die Leistungsfähigkeit eines Elite-Schiedsrichters ausschlaggebend sein soll, wurde nicht dargelegt“
Es sei im Ergebnis willkürlich und daher nach den Regeln des Antidiskriminierungsgesetzes nicht gerechtfertigt, auf eine feste Altersgrenze von 47 Jahren abzustellen. Adäquate und gegebenenfalls wiederholte Leistungstests und -nachweise seien gegenüber einer starren Altersgrenze vorzugswürdig.
Schadenersatz wegen Verdienstausfall aber abgewiesen
Ohne Erfolg blieb jedoch die Forderung auf Ersatz von materiellen Schäden, insbesondere auf Zahlung von Verdienstausfall. Insoweit wurde seine Klage gegen den DFB abgewiesen. Dafür hätte der Kläger nicht nur erklären und unter Umständen beweisen müssen, „dass er nicht nur für die Stelle geeignet, sondern vielmehr der ,bestgeeignetste‘ Bewerber war“, befanden die Richter. Diesen Nachweis habe der Kläger nicht erbracht.
Aktuelle Kriterien und Prozesse vollkommen intransparent
Anlass für Änderungen
Ein Anlass für den DFB, seine Regularien zur Berufung und Abberufung von Schiedsrichter zu überarbeiten, dürfte es dennoch sein. So kritisierte der Präsident des Landgerichts Wilhelm Wolf während des Prozesses die aktuellen Kriterien und Prozesse zur Unparteiischen-Wahl als „vollkommen intransparent“. Auch Manuel Gräfe selbst zeigte sich in einem Statement auf Twitter zuversichtlich, dass die Altersgrenze des DFB in ihrer aktuellen Form nicht bestehen bleiben wird.
Das Urteil vom 25.01.2023 (Az.: 2-16 O 22/21) ist nicht rechtskräftig. Es kann mit der Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten werden.
Die Entscheidung wird in Kürze hier abrufbar sein.