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Corona, Arbeitsunfähigkeit und Gehaltszahlung

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Während der Corona-Krise müssen viele Arbeitnehmer in die behördlich angeordnete Quarantäne. Auch in Hessen steigen die Zahlen weiter.

Wenn Menschen über Krankheitssymptome klagen, die auf eine Infektion mit COVID-19 hindeuten, wird den Betroffenen geraten, zu Hause zu bleiben oder es wird vom Gesundheitsamt sogar eine Quarantäne angeordnet, wenn z.B. Kontakt zu einem laborbestätigten COVID-19-Patienten gegeben war.

Doch wird der Arbeitnehmer dann vom Arzt mit einer AU krankgeschrieben, wenn dieser in Quarantäne muss?

Tatsächlich kommt es darauf an, ob die Person krank ist und über Symptome wie Schnupfen, Fieber oder leichte Halsschmerzen klagt oder nicht. Laut Kassenärztliche Bundesvereinigung darf der Arzt bei Symptomen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Dies geht seit dieser Woche auch wieder telefonisch. Mit dieser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann sich dann der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber krankmelden.

Ist der Arbeitnehmer jedoch symptomfrei, darf der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen – selbst wenn der Patient positiv auf Corona getestet wurde, er muss aber in Quarantäne. In diesem Fall gilt folgendes: Es ist die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber über die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz gesichert. Der Arbeitsnehmer reicht dazu den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber ein.

Anders verhält es sich, wenn ein bislang symptomfreier Arbeitnehmer während der Quarantäne erkrankt: Von diesem Zeitpunkt an besteht dann tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit – und eine AU-Bescheinigung durch den Arzt ist erforderlich und wird ausgestellt.

Arbeitnehmer erhalten in Quarantäne eine Entschädigung in Höhe des Nettogehalts von ihrem Arbeitgeber ausgezahlt. Die Kosten dafür werden dem Arbeitgeber nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten vom jeweils zuständigen Gesundheitsamt erstattet. Und zwar während der ersten sechs Wochen der Quarantäne. Danach erhalten Arbeitnehmer eine Auszahlung, die sich nach der Höhe des Krankengeldanspruchs richtet.

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